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Findok · Richtlinien

VB-0810

1.3. Rückgewinnung

überholte Fassung (bis 05.05.2010)RichtlinieBMF-010311/0065-IV/8/2008gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0810

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 05.05.2010.

Wortlaut laut Findok

1.3. Rückgewinnung Als Rückgewinnung gilt die Sammlung und Lagerung geregelter Stoffe, z. B. aus Maschinen, Geräten, Sicherheitsbehältern, während der Wartung oder vor der Entsorgung. Als zurückgewonnene geregelte Stoffe sind daher alle gebrauchten geregelten Stoffe anzusehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0065-IV/8/2008
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0052-IV/8/2007
Stammnummer
27231
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 12)
Gültig
01.03.2007 bis 05.05.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF