Findok · Richtlinien
ZK-0612
Datengruppe Ortsangaben (Loc, 1x, P)
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Wortlaut laut Findok
Datengruppe Ortsangaben (Loc, 1x, P)
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Datenfeld
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Nachricht-Feld
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Format
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Codeliste
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SAD-Feld
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Art
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Versendungs-/ Ausfuhrlandcode
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Disp
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a2
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TC_10000
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15a
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A
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Beschreibung:
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Die Angabe des Ausfuhrland-Codes ist obligatorisch, sofern der Ausführer seinen Sitz nicht im Anwendungsgebiet hat; nicht anzugeben jedoch bei der Wiederausfuhr im Anschluss an ein Zolllagerverfahren.
Für die Ausfuhrförmlichkeiten ist der "tatsächliche Ausfuhrmitgliedstaat" derjenige, von dem aus die Waren ursprünglich im Hinblick auf ihre Ausfuhr versandt wurden, wenn der Ausführer seinen Sitz nicht im Ausfuhrmitgliedstaat hat. Ausfuhrmitgliedstaat und tatsächlicher Ausfuhrmitgliedstaat sind identisch, wenn kein weiterer Mitgliedstaat betroffen ist.
Es ist der Ländercode anzugeben, der für den Mitgliedstaat, aus dem die Waren ausgeführt (oder ggf. versandt) werden, vorgesehen ist.
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Beispiel:
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AT - Österreich
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Datenfeld
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Nachricht-Feld
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Format
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Codeliste
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SAD-Feld
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Art
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Bestimmungslandcode
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Dest
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a2
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TC_10000
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17a
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A
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Beschreibung:
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Es ist der vorgesehene Ländercode für das letzte zum Zeitpunkt der Ausfuhr bekannte Bestimmungsland, in das die Waren ausgeführt werden sollen, anzugeben.
Der Code ist bei der Wiederausfuhr im Anschluss an ein Zolllagerverfahren nicht erforderlich.
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Beispiel:
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BG - Bulgarien
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Datenfeld
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Nachricht-Feld
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Format
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Codeliste
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SAD-Feld
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Art
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Zugelassener Warenort Code
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GdsLocAuth
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an..17
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30
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A
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Beschreibung:
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Einzutragen ist der Warenort, der vom Zollamt zugelassen wurde und an dem die Waren beschaut werden können, mit dem diesem Warenort in der betreffenden Bewilligung zugewiesene Code (Warenort-TIN).
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Beispiel:
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AT0931234567890
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Datenfeld
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Nachricht-Feld
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Format
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Codeliste
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SAD-Feld
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Art
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Amtsplatz
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CustPlc
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an..17
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EC_10000
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30
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A
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Beschreibung:
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Im Falle der Erfüllung der Ausführförmlichkeiten am Amtsplatz ist der Code für die betreffende Zollstelle zu verwenden.
Dieses Datenfeld ist im vereinfachten Verfahren nicht zu verwenden.
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Beispiel:
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AT600000 - Zollamt Salzburg
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Datenfeld
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Nachricht-Feld
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Format
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Codeliste
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SAD-Feld
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Art
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Lagertype
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WarTy
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a1
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NC_19000
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49
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A
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Beschreibung:
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Das Datenfeld ,Lagertype', ist bei der Überführung von Waren mit Vorfinanzierung in ein Zolllager im Hinblick auf ihre Ausfuhr und bei der Wiederausfuhr im Anschluss an ein Zolllagerverfahren sowie bei der Überführung in ein Zollverfahren zur Beendigung des Zolllagerverfahrens zu verwenden.
Anzugeben ist der Typ des Lagers unter Verwendung der für diesen Zweck vorgesehenen Codes.
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Beispiel:
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C - Zolllager Typ C
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Datenfeld
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Nachricht-Feld
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Format
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Codeliste
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SAD-Feld
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Art
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Lagerland
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WarCtry
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a2
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TC_10000
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49
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A
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Beschreibung:
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Das Datenfeld ,Lagerland', ist bei der Überführung von Waren mit Vorfinanzierung in ein Zolllager im Hinblick auf ihre Ausfuhr und bei der Wiederausfuhr im Anschluss an ein Zolllagerverfahren sowie bei der Überführung in ein Zollverfahren zur Beendigung des Zolllagerverfahrens auszufüllen.
Anzugeben ist der Ländercode des Mitgliedstaates, der die Bewilligung des Lagers erteilt hat.
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Beispiel:
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AT - Österreich
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Datenfeld
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Nachricht-Feld
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Format
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Codeliste
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SAD-Feld
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Anz.
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Art
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Bezeichnung des Lagers
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War
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an..17
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49
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A
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Beschreibung:
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Dieses Datenfeld ist bei der Überführung von Waren mit Vorfinanzierung in ein Zolllager im Hinblick auf ihre Ausfuhr und bei der Wiederausfuhr im Anschluss an ein Zolllagerverfahren sowie bei der Überführung in ein Zollverfahren zur Beendigung des Zolllagerverfahrens zu verwenden.
Anzugeben ist die bei der Erteilung der Zolllagerbewilligung für das betreffende Zolllager vergebene Kennnummer.
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Beispiel:
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AT0931234567890
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0532-IV/6/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 17.07.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF