Findok · Richtlinien
ZK-0612
8.6. Prüfungen
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Wortlaut laut Findok
8.6. Prüfungen
Zur Unterstützung der technischen Umsetzung der in der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 und in der Zoll-Informatik-Verordnung enthaltenen Bestimmungen über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten mit Mitteln der Datenverarbeitung wurde eine Prüfungsbeschreibung erstellt.
Diese Prüfungsbeschreibung stellt keine Rechtsgrundlage dar, sondern soll dazu dienen die Datenqualität zu sichern.
Die Prüfungsbeschreibung ist im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen unter "https://www.bmf.gv.at/Zoll/Wirtschaft1446/ezollat/ezollatZollabfertigung/Technische Informationen/_start.htm" zu finden.
8.7. Hierarchisches Prinzip der Schnittstelle
Die elektronische Anmeldung ist in hierarchischen Ebenen aufgebaut. Das heißt, dass gewisse Datengruppen einer anderen Datengruppe zugeordnet sind. Die Datengruppen werden im Folgenden als Überschriften eingearbeitet und sind durch das Symbol "Datengruppe" gekennzeichnet. Je öfter dieses Symbol vor einer Datengruppe steht, umso weiter unten in der Hierarchie befindet sich diese.
Die Erklärungen in der Klammer neben den Datengruppenbezeichnungen stehen für Feldbezeichnung, Anzahl der möglichen Wiederholungen und Feldart.
Beispiel:
Nachricht
Datengruppe Warenposition (GdsItem, 9999x, P)
Datengruppe Packstücke (Pack, 99x, A)
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0532-IV/6/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 17.07.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF