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Findok · Richtlinien

ZK-0612

8.6. Prüfungen

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Wortlaut laut Findok

8.6. Prüfungen Zur Unterstützung der technischen Umsetzung der in der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 und in der Zoll-Informatik-Verordnung enthaltenen Bestimmungen über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten mit Mitteln der Datenverarbeitung wurde eine Prüfungsbeschreibung erstellt. Diese Prüfungsbeschreibung stellt keine Rechtsgrundlage dar, sondern soll dazu dienen die Datenqualität zu sichern. Die Prüfungsbeschreibung ist im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen unter "https://www.bmf.gv.at/Zoll/Wirtschaft1446/ezollat/ezollatZollabfertigung/Technische Informationen/_start.htm" zu finden.   8.7. Hierarchisches Prinzip der Schnittstelle Die elektronische Anmeldung ist in hierarchischen Ebenen aufgebaut. Das heißt, dass gewisse Datengruppen einer anderen Datengruppe zugeordnet sind. Die Datengruppen werden im Folgenden als Überschriften eingearbeitet und sind durch das Symbol "Datengruppe" gekennzeichnet. Je öfter dieses Symbol vor einer Datengruppe steht, umso weiter unten in der Hierarchie befindet sich diese. Die Erklärungen in der Klammer neben den Datengruppenbezeichnungen stehen für Feldbezeichnung, Anzahl der möglichen Wiederholungen und Feldart. Beispiel: Nachricht Datengruppe Warenposition (GdsItem, 9999x, P) Datengruppe Packstücke (Pack, 99x, A)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0532-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
Gültig
17.07.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF