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Findok · Richtlinien

ZK-0612

Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, A)

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Wortlaut laut Findok

Datengruppe Transportinformationen (Transp, 1x, A) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Inländ. Verkehrszweig | InMo | n..2 | NC_20000 | 26 | P | Beschreibung: | Eine Angabe des inländischen Verkehrszweiges ist nicht erforderlich, wenn die Versandförmlichkeiten bei der Ausgangsstelle aus der Gemeinschaft erfüllt werden. Andernfalls ist die zutreffende Codierung für den inländischen Verkehrszweig einzutragen. | Beispiel: | 2 - Eisenbahnverkehr   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Verkehrszweig Grenze | BordMo | n..2 | NC_20000 | 25 | A | Beschreibung: | Es ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel in codierter Form anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen sollen. Nur anzugeben wenn zumindest eine Durchgangszollstelle angegeben ist. | Beispiel: | 3 - Beförderung auf der Straße   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art des Beförderungsmittels bei Abgang | DepTy | n..23 | NC_21000 | 18 | O | Beschreibung: | In diesem Datenfeld kann die Art des Beförderungsmittels bei Abgang in codierter Form angegeben werden. | Beispiel: | 17 - Sattelauflieger   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Kennzeichen des Beförderungsmittels bei Abgang | DepIdnt | an..27 |   | 18 | A | Beschreibung: | Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels bei Abgang. Nicht anzugeben bei Postsendungen sowie bei Beförderung in festinstallierten Transporteinrichtungen (Rohrleitungen). | Beispiel: | W-12345A   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Nationalität Beförderungsmittel Abgang | DepNat | a2 | TC_10000 | 18 | A | Beschreibung: | Anzugeben ist die Nationalität des Beförderungsmittels bei Abgang in codierter Form. Nicht zu verwenden bei Postsendungen sowie bei Beförderung in festinstallierten Transporteinrichtungen. | Beispiel: | AT - Österreich   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art des Grenzüberschreitenden Beförderungsmittels | CrossTy | n..2 | NC_21000 | 21 | O | Beschreibung: | Anzugeben ist die Art des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels in codierter Form. Nicht zu verwenden bei Postsendungen oder Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen. | Beispiel: | 20 - Zugmaschine   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Kennzeichen des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels | CrossIdnt | an..27 |   | 21 | A | Beschreibung: | Anzugeben ist das Kennzeichen des beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft benutzten aktiven Beförderungsmittels, soweit dies bekannt ist. Nicht zu verwenden bei Postsendungen, Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen oder im Eisenbahnverkehr. Anzugeben ist das Kennzeichen des beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft benutzten aktiven Beförderungsmittels, soweit dies bei Erfüllung der Förmlichkeiten für die Ausfuhr bekannt ist. Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich: Seeweg oder Binnenwasserstraßen - Schiffsname Luftweg - Nummer des Fluges oder Zulassungsnummer des Flugzeuges und Datum Straße - Kennzeichen des Fahrzeugs Eisenbahnverkehr - Waggonnummer | Beispiel: | Im Falle "Lastkraftwagen auf Eisenbahnwaggon" ist der Waggon das aktive Beförderungsmittel. Im Falle "Zugmaschine mit Auflieger" ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Nationalität des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels | CrossIdntNat | a2 | TC_10000 | 21 | A | Beschreibung: | Anzugeben ist die Staatszugehörigkeit des beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft benutzten aktiven Beförderungsmittels unter Verwendung des vorgesehenen Gemeinschaftscodes, soweit diese bei Erfüllung der Förmlichkeiten für das Versandverfahren bekannt ist. Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Nicht zu verwenden bei Postsendungen oder Beförderungen durch festinstallierte Transporteinrichtungen. | Beispiel: | RO - Rumänien   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Containerindikator | ContInd | b |   | 19 | P | Beschreibung: | Ob die Beförderung in einem Container erfolgt ist durch eine entsprechende Indikation zum Ausdruck zu bringen, soweit dies zum Zeitpunkt der Erfüllung der Versandförmlichkeiten bekannt ist. | Beispiel: | 0 Nicht in Containern beförderte Waren 1 In Containern beförderte Waren  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0532-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
Gültig
17.07.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF