Findok · Richtlinien
ZK-0612
7.3. Stornierung der im System nicht verarbeiteten Anmeldungen
überholte Fassung (bis 30.09.2012)RichtlinieBMF-010313/0044-IV/6/2007gilt ab 17.07.2006
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.07.2006 bis 30.09.2012.
Wortlaut laut Findok
7.3. Stornierung der im System nicht verarbeiteten Anmeldungen
Nachdem die Entscheidung zur Anwendung des Notfallverfahrens getroffen wurde, ist es unerlässlich, dass jede Anmeldung, welche im Informatikverfahren begonnen wurde, die aber aufgrund des Systemausfalls nicht weiter verarbeitet werden kann, in der e-zoll - Anwendung storniert wird.
Eine Stornierung solcher Daten ist zurzeit nur über das Bundesrechenzentrum (BRZ) möglich.
7.4. Interne Kommunikation bei Fallback
Die Kommunikation zwischen Triple C Austria und dem Bundesrechenzentrum ist soweit sicherzustellen, dass eine Unmittelbarkeit hinsichtlich der Feststellung eines Systemausfalls und dem Beginn des Notfallverfahrens gewährleistet werden kann.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 7)
- Gültig
- 17.07.2006 bis 30.09.2012
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF