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Findok · Richtlinien

ZK-0612

7.3. Stornierung der im System nicht verarbeiteten Anmeldungen

überholte Fassung (bis 30.09.2012)RichtlinieBMF-010313/0044-IV/6/2007gilt ab 17.07.2006

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.07.2006 bis 30.09.2012.

Wortlaut laut Findok

7.3. Stornierung der im System nicht verarbeiteten Anmeldungen Nachdem die Entscheidung zur Anwendung des Notfallverfahrens getroffen wurde, ist es unerlässlich, dass jede Anmeldung, welche im Informatikverfahren begonnen wurde, die aber aufgrund des Systemausfalls nicht weiter verarbeitet werden kann, in der e-zoll - Anwendung storniert wird. Eine Stornierung solcher Daten ist zurzeit nur über das Bundesrechenzentrum (BRZ) möglich.   7.4. Interne Kommunikation bei Fallback Die Kommunikation zwischen Triple C Austria und dem Bundesrechenzentrum ist soweit sicherzustellen, dass eine Unmittelbarkeit hinsichtlich der Feststellung eines Systemausfalls und dem Beginn des Notfallverfahrens gewährleistet werden kann.  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 7)
Gültig
17.07.2006 bis 30.09.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

ZK-0612 — 7.3. Stornierung der im System nicht verarbeiteten Anmeldungen · RIS AI