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Findok · Richtlinien

ZK-0612

Anlage 1 - Fax an WB Fallback Beginn

überholte Fassung (bis 30.11.2013)RichtlinieBMF-010313/0637-IV/6/2013gilt ab 01.10.2012

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 30.11.2013.

Wortlaut laut Findok

Anlage 21 - Fax an WB Fallback- Beginn Von .................. An: .................. Datum, Zeit: Betreff: Beginn des FallbackverfahrenFallback- Beginn Betreff: Beginn des Fallbackverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren ! Werte e-zoll-Anwender ! Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist im Moment nicht bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig. Sie werdenIhre Zollanmeldungen können daher ersucht Ihre Anmeldungenab sofort in dringenden Fällen im Fallbackverfahren ("Notfallverfahren") an die Zollverwaltung zu übermittelnübermittelt werden. VonSie werden von der Wiederverfügbarkeit des Systems werden Sie umgehend benachrichtigt. Voraussichtliche Wiederverfügbarkeit des Systems:Die österreichische Zollverwaltung ist bemüht, die volle Funktion von "e-zoll" so rasch als möglich wieder herzustellen. | 10. Juli 2006, 13:00 Uhr Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Triple C Austria

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0637-IV/6/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
2, 3, 4, 5 (geltend: 7)
Gültig
01.10.2012 bis 30.11.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF