Findok · Richtlinien
ZK-0612
Anlage 1 - Fax an WB Fallback Beginn
überholte Fassung (bis 30.11.2013)RichtlinieBMF-010313/0637-IV/6/2013gilt ab 01.10.2012
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 30.11.2013.
Wortlaut laut Findok
Anlage 21 - Fax an WB Fallback- Beginn
Von ..................
An: ..................
Datum, Zeit:
Betreff: Beginn des FallbackverfahrenFallback- Beginn
Betreff: Beginn des Fallbackverfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren !
Werte e-zoll-Anwender !
Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist im Moment nicht bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig.
Sie werdenIhre Zollanmeldungen können daher ersucht Ihre Anmeldungenab sofort in dringenden Fällen im Fallbackverfahren ("Notfallverfahren") an die Zollverwaltung zu übermittelnübermittelt werden.
VonSie werden von der Wiederverfügbarkeit des Systems werden Sie umgehend benachrichtigt.
Voraussichtliche Wiederverfügbarkeit des Systems:Die österreichische Zollverwaltung ist bemüht, die volle Funktion von "e-zoll" so rasch als möglich wieder herzustellen.
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10. Juli 2006, 13:00 Uhr
Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Triple C Austria
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0637-IV/6/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 2, 3, 4, 5 (geltend: 7)
- Gültig
- 01.10.2012 bis 30.11.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF