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Findok · Richtlinien

ZK-0612

Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, A)

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Wortlaut laut Findok

Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, A) | Beschreibung: | Zwingend anzugeben, sofern der Empfänger seinen Sitz in der EU oder in der EFTA hat; in den übrigen Fällen ist die Angabe freigestellt. Diese Datengruppe ist jedoch nur zu verwenden, wenn nur ein Empfänger angemeldet wird. Werden mehr als ein Empfänger angemeldet, so sind diese in den entsprechenden Untergruppen "Empfänger" der betreffenden Datengruppe "Warenposition" einzutragen.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Identifikationsnummer | TIN | an..17 |   | 8 | P | Beschreibung: | Anzugeben ist die dem Empfänger zugeteilte Kennnummer (TIN). | Beispiel: | AT0931234567890  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0532-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
Gültig
17.07.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF