Findok · Richtlinien
ZK-0612
Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, A)
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Wortlaut laut Findok
Datengruppe Empfänger (ConeeTra, 1x, A)
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Beschreibung:
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Zwingend anzugeben, sofern der Empfänger seinen Sitz in der EU oder in der EFTA hat; in den übrigen Fällen ist die Angabe freigestellt.
Diese Datengruppe ist jedoch nur zu verwenden, wenn nur ein Empfänger angemeldet wird.
Werden mehr als ein Empfänger angemeldet, so sind diese in den entsprechenden Untergruppen "Empfänger" der betreffenden Datengruppe "Warenposition" einzutragen.
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Datenfeld
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Nachricht-Feld
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Format
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Codeliste
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SAD-Feld
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Art
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Identifikationsnummer
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TIN
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an..17
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8
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P
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Beschreibung:
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Anzugeben ist die dem Empfänger zugeteilte Kennnummer (TIN).
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Beispiel:
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AT0931234567890
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0532-IV/6/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 17.07.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF