Findok · Richtlinien
ZK-0612
8.3. Feldart
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Wortlaut laut Findok
8.3. Feldart
Die Beschreibung der Feldart wird wie folgt festgelegt:
P - Pflichtfeld - Diese Angaben sind obligatorisch, und werden jedenfalls verlangt.
A - Abhängiges Feld - Angaben die nur zu machen sind, wenn in der ZollAnm-V 2005 eine entsprechende Anmerkung aufscheint.
O - Optionales Feld - Diese Angaben können vom Wirtschaftsbeteiligten übermittelt werden, dürfen von den Zollbehörden jedoch nicht verlangt werden.
8.4. Anzahl
Diese Information beschreibt die Anzahl des maximalen Vorkommens einer Datengruppe;
zB: 99x - die entsprechende Datengruppe kann maximal 99 Mal in der Nachricht vorkommen
8.5. Codelisten
Sofern bei einem Datenfeld Angaben in codierter Form einzutragen sind und in den Bemerkungen zum betreffenden Datenfeld in der Spalte Codeliste ein entsprechender Vermerk vorgesehen ist, so sind die Codes dieser Codeliste zu verwenden.
Die Codelisten in der letztgültigen Version stehen im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen unter
"https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezollat/TechnischeInformationen/_start.htm"
zur Verfügung.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0532-IV/6/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 17.07.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF