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Findok · Richtlinien

ZK-0612

8.3. Feldart

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Wortlaut laut Findok

8.3. Feldart Die Beschreibung der Feldart wird wie folgt festgelegt: P - Pflichtfeld - Diese Angaben sind obligatorisch, und werden jedenfalls verlangt. A - Abhängiges Feld - Angaben die nur zu machen sind, wenn in der ZollAnm-V 2005 eine entsprechende Anmerkung aufscheint. O - Optionales Feld - Diese Angaben können vom Wirtschaftsbeteiligten übermittelt werden, dürfen von den Zollbehörden jedoch nicht verlangt werden.   8.4. Anzahl Diese Information beschreibt die Anzahl des maximalen Vorkommens einer Datengruppe; zB: 99x - die entsprechende Datengruppe kann maximal 99 Mal in der Nachricht vorkommen   8.5. Codelisten Sofern bei einem Datenfeld Angaben in codierter Form einzutragen sind und in den Bemerkungen zum betreffenden Datenfeld in der Spalte Codeliste ein entsprechender Vermerk vorgesehen ist, so sind die Codes dieser Codeliste zu verwenden. Die Codelisten in der letztgültigen Version stehen im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen unter "https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezollat/TechnischeInformationen/_start.htm" zur Verfügung.  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0532-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
Gültig
17.07.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF