Findok · Richtlinien
ZK-0612
6.2. Freigabe der Anmeldung
überholte Fassung (bis 30.09.2012)RichtlinieBMF-010313/0044-IV/6/2007gilt ab 17.07.2006
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.07.2006 bis 30.09.2012.
Wortlaut laut Findok
6.2. Freigabe der Anmeldung
6.2.1. Keine Kontrolle
Ergibt die Überprüfung die Richtigkeit der Anmeldung und kommt es zu keiner Kontrolle, bringen die Zollamt-Kundenteams eine Fallback-Etikette mit der laufenden Fallback-Reference-Number (FRN) an und faxen die Anmeldung/Rechnung an den Wirtschaftsbeteiligten retour.
Diese Fallback-Etikette, versehen mit der laufenden FRN und dem amtlichem Logo, dient zur Gültigmachung der Anmeldung.
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[Grafik]
lfd. FRN:
F06AT10ATA 00000100
Sie ist auf den Anmeldungen rechts oben anzubringen.
Weiters ist die Anmeldung im Feld D/J mit den Vermerken "Freigabe" oder "Entladeerlaubnis" sowie Datum und Unterschrift des Kontrollmanagers oder dessen Vertreters zu versehen.
Es genügt die Retournierung der mit der Etikette versehenen Seiten (zB erste Seite der Anmeldung oder die Rechnungsseite mit der Gesamtsumme).
Zur Erstellung der Fallback-Etikette ist die Zweckform 3474 (7 x 3,7 cm) bzw. Etikettenbahnen mit den gleichen Dimensionen zu verwenden.
Die Vorlagen zur Erstellung der Etikettenbahnen werden über die e-zoll Trainer an die Zollamt-Kundenteams verteilt.
Die Kundenteams müssen diese Vorlage hinsichtlich des numerischen Kürzels für das jeweilige Wirtschaftsraumzollamt (Pos. 6 und 7) und die jeweilige Teamkennung (Pos. 8 - 10) abändern.
Für den Ernstfall ist eine entsprechende Anzahl an Etikettenbahnen vorzubereiten.
6.2.2. Kontrolle
Kommt es durch das Zollamt-Kundenteam (oder Triple C Austria) zu einer Kontrollentscheidung ist der Anmelder von der beabsichtigten Kontrolle durch zusätzliches Ansetzen des Vermerkes "Kontrolle" im Feld D/J und anschließender Retournierung mittels Fax zu verständigen.
Ein Kontrollorgan ist zum Warenort zu entsenden (siehe dazu auch die Ausführungen in OV-3200).
Am Warenort wird Anmeldung entgegengenommen und die Kontrolle an den Waren bzw. vorliegenden Dokumenten durchgeführt.
Die Kontrollergebnisse sind in der Anmeldung zu vermerken.
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 7)
- Gültig
- 17.07.2006 bis 30.09.2012
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF