Findok · Richtlinien
VB-0900
3.4. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0007-IV/8/2017gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0900
Wortlaut laut Findok
3.33.4. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union
Ergibt sich im Zuge einer Kontrolle des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs innerhalb der Union der Verdacht, dass Waren dem Verbot unterliegen könnten, so ist bis zur Überprüfung durch die Sicherheitsbehörde ebenfalls eine Maßnahme der zollamtlichen Überwachung zu setzen (z. B.zB Beschlagnahme gemäß § 29 Abs. 3 ZollR-DG). Solche Waren unterliegen nämlich gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 ZollR-DG der zollamtlichen Überwachung. Abschnitt 3.1. Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0007-IV/8/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0053-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27141
- Enthalten in Fassung
- 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF