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Findok · Richtlinien

VB-0402

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr

überholte Fassung (bis 31.12.2009)RichtlinieBMF-010311/0027-IV/8/2009gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0402

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2009.

Wortlaut laut Findok

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr (1) Die Beschränkungen des Schieß- und Sprengmittelgesetzes gelten für das Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln nach Österreich und nicht nur für Einfuhren dieser Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft. (2) In dieser Arbeitsrichtlinie werden diejenigen Vorschriften behandelt, die von den Zollstellen im Zuge der Durchführung eines Zollverfahrens zu beachten sind. Diese Regelungen gelten im innergemeinschaftlichen Verkehr entsprechend.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0027-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0042-IV/8/2007
Stammnummer
27138
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 8)
Gültig
01.03.2007 bis 31.12.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF