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Findok · Richtlinien

VB-0402

2. Abfertigungsvoraussetzungen

überholte Fassung (bis 31.12.2009)RichtlinieBMF-010311/0027-IV/8/2009gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0402

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2009.

Wortlaut laut Findok

2. Abfertigungsvoraussetzungen 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die im Abschnitt 1 angeführten Waren unterliegen den Beschränkungen des Schieß- und Sprengmittelgesetzes im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich. Die Beschränkungen finden daher auf folgende Zollverfahrensarten Anwendung: a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr; b)Vorübergehende Verwendung; c)aktive Veredelung oder Umwandlung; d)Versandverfahren; e)Zolllagerverfahren.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0027-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0042-IV/8/2007
Stammnummer
27138
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 8)
Gültig
01.03.2007 bis 31.12.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF