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Findok · Richtlinien

VB-0500

2.3. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/880

geltende FassungRichtlinie2025-0.522.292gilt ab 30.06.2025

Inhaltsverzeichnis der VB-0500

Wortlaut laut Findok

2.3. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 (1) Als Einfuhr im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 ist die Überlassung von Kulturgütern zum zollrechtlich freien Verkehr sowie die Überführung von Kulturgütern in eines der folgenden besonderen Verfahren zu verstehen: a)die Lagerung, die das Zolllager und Freizonen umfasst; b)die Verwendung, die die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung umfasst; c)die aktive Veredelung. (2) Einfuhrbeschränkungen für Kulturgüter nach der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 gelten nicht für Kulturgüter, die im Zollgebiet der Union geschaffen oder entdeckt wurden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.522.292
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0045-IV/8/2007
Stammnummer
27136
Enthalten in Fassung
17, 18 (geltend: 18)
Gültig
30.06.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF