Findok · Richtlinien
VB-0401
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
überholte Fassung (bis 29.06.2012)RichtlinieBMF-010311/0041-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0401
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 29.06.2012.
Wortlaut laut Findok
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
(1) Die Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes gelten für das Verbringen von Kriegsmaterial nach, aus oder durch Österreich und beziehen sich nicht nur auf Ein-, Aus- oder Durchfuhren dieser Waren in das, aus dem oder durch das Zollgebiet der Gemeinschaft.
(2) In dieser Findok werden diejenigen Vorschriften behandelt, die von den Zollstellen im Zuge der Durchführung eines Zollverfahrens zu beachten sind. Diese Regelungen gelten im innergemeinschaftlichen Verkehr entsprechend.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0041-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27113
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 29.06.2012
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF