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Findok · Richtlinien

VB-0401

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr

überholte Fassung (bis 29.06.2012)RichtlinieBMF-010311/0041-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0401

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 29.06.2012.

Wortlaut laut Findok

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr (1) Die Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes gelten für das Verbringen von Kriegsmaterial nach, aus oder durch Österreich und beziehen sich nicht nur auf Ein-, Aus- oder Durchfuhren dieser Waren in das, aus dem oder durch das Zollgebiet der Gemeinschaft. (2) In dieser Findok werden diejenigen Vorschriften behandelt, die von den Zollstellen im Zuge der Durchführung eines Zollverfahrens zu beachten sind. Diese Regelungen gelten im innergemeinschaftlichen Verkehr entsprechend.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0041-IV/8/2007
Stammnummer
27113
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis 29.06.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF