RIS AI

Findok · Richtlinien

VB-0400

2.2. Einfuhr von Waffen und Munition der Kategorie A

überholte Fassung (bis 15.07.2010)RichtlinieBMF-010311/0040-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 15.07.2010.

Wortlaut laut Findok

2.2. Einfuhr von Waffen und Munition der Kategorie A (1) Verbotene Waffen (Abschnitt 1.3.) unterliegen gemäß § 17 Abs. 3 des Waffengesetzes 1996 einem Einfuhr- (und Durchfuhr-)Verbot, es sei denn, die Einfuhr (Durchfuhr) wurde von der Sicherheitsbehörde erster Instanz mit Bescheid (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7460") bewilligt. Eine solche Bewilligung ist auch dann erforderlich, wenn für die Waffen ein Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte vorgewiesen wird. (2) Wenn im Zuge der Abfertigung das Vorhandensein solcher Waffen oder Munition festgestellt wird und keine Ausnahmebewilligung (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7460") vorliegt, so ist über den Abfertigungsantrag nicht abzusprechen. Das Zollamt hat unverzüglich, in der Regel fernmündlich oder fernschriftlich, die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde erster Instanz zu verständigen und zu ersuchen, ehestens eines ihrer Organe zur weiteren Veranlassung zum Abfertigungsort zu entsenden. Im Fall einer Beschlagnahme durch die Sicherheitsbehörde ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren gemäß Art. 867a ZK-DVO als in ein Zolllager übergeführt gelten und daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind. Der Fall ist in Evidenz zu halten. (3) Für die Einfuhr von Kriegsmaterial gelten die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 11)
Gültig
01.03.2007 bis 15.07.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF