Findok · Richtlinien
VB-0400
Muster 9: Deaktivierungskennzeichen
überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.10.2012
Inhaltsverzeichnis der VB-0400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 31.12.2018.
Wortlaut laut Findok
Muster 9: Deaktivierungskennzeichen
Das - vom Bundesministerium für Inneres vergebene - Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Buchstaben- und Ziffernkombination. Diese Kombination individualisiert den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt.
Der durch das Bundesministerium für Inneres für ein Deaktivierungskennzeichen zu verwendende Zahlenstock hat die Buchstaben- und Ziffernkombination A0 bis R9.
Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren:
A:5 bis 10mm
B:80% von Maß "A"
C:Schrifthöhe 2 bis 3,5mm
[Grafik]
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0035-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0040-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27106
- Enthalten in Fassung
- 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
- Gültig
- 01.10.2012 bis 31.12.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF