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Findok · Richtlinien

VB-0400

Muster 9: Deaktivierungskennzeichen

überholte Fassung (bis 31.12.2018)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2016gilt ab 01.10.2012

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 31.12.2018.

Wortlaut laut Findok

Muster 9: Deaktivierungskennzeichen Das - vom Bundesministerium für Inneres vergebene - Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Buchstaben- und Ziffernkombination. Diese Kombination individualisiert den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt. Der durch das Bundesministerium für Inneres für ein Deaktivierungskennzeichen zu verwendende Zahlenstock hat die Buchstaben- und Ziffernkombination A0 bis R9. Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren: A:5 bis 10mm B:80% von Maß "A" C:Schrifthöhe 2 bis 3,5mm [Grafik]  

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0035-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
Gültig
01.10.2012 bis 31.12.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF