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Findok · Richtlinien

VB-0332

1.2.2. Anwendungszeitpunkt

überholte Fassung (bis 26.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0332

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 26.03.2010.

Wortlaut laut Findok

1.2.2. Anwendungszeitpunkt Die in der Anlage 1 angeführten Waren unterliegen dem Einfuhrverbot erst in dem Zeitpunkt, in dem sie dem Zollamt zwecks Überführung in eine der nachstehend angeführten Zollverfahrensarten gestellt werden: a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, b)Zolllagerverfahren, c)aktive Veredelung, d)Umwandlungsverfahren, e)vorübergehende Verwendung oder f)Versandverfahren, ausgenommen im Fall der Durchfuhr (siehe Abschnitt 2.2. Abs. 1 Buchstabe d).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0036-IV/8/2007
Stammnummer
27095
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 6)
Gültig
01.03.2007 bis 26.03.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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