Findok · Richtlinien
VB-0332
1.2.2. Anwendungszeitpunkt
überholte Fassung (bis 26.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0332
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 26.03.2010.
Wortlaut laut Findok
1.2.2. Anwendungszeitpunkt
Die in der Anlage 1 angeführten Waren unterliegen dem Einfuhrverbot erst in dem Zeitpunkt, in dem sie dem Zollamt zwecks Überführung in eine der nachstehend angeführten Zollverfahrensarten gestellt werden:
a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr,
b)Zolllagerverfahren,
c)aktive Veredelung,
d)Umwandlungsverfahren,
e)vorübergehende Verwendung oder
f)Versandverfahren, ausgenommen im Fall der Durchfuhr (siehe Abschnitt 2.2. Abs. 1 Buchstabe d).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0036-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27095
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 6)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 26.03.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF