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Findok · Richtlinien

VB-0331

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr

überholte Fassung (bis 16.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0331

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 16.03.2010.

Wortlaut laut Findok

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Das durch die Verordnung BGBl. Nr. 248/1996 geregelte Einfuhrverbot gilt auch für das Verbringen von Fellen von bestimmten Jungrobben und Waren daraus nach oder durch Österreich und bezieht sich nicht nur auf die Ein- oder Durchfuhr dieser Waren in das oder durch das Zollgebiet der Gemeinschaft.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0035-IV/8/2007
Stammnummer
27090
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis 16.03.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF