Findok · Richtlinien
VB-0331
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
überholte Fassung (bis 16.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0331
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 16.03.2010.
Wortlaut laut Findok
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Das durch die Verordnung BGBl. Nr. 248/1996 geregelte Einfuhrverbot gilt auch für das Verbringen von Fellen von bestimmten Jungrobben und Waren daraus nach oder durch Österreich und bezieht sich nicht nur auf die Ein- oder Durchfuhr dieser Waren in das oder durch das Zollgebiet der Gemeinschaft.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0035-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27090
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 16.03.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF