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Findok · Richtlinien

VB-0331

1.3. Ausnahmen

überholte Fassung (bis 16.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0331

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 16.03.2010.

Wortlaut laut Findok

1.3. Ausnahmen (1) Das Einfuhrverbot für die unter Abschnitt 1.2. genannten Waren gilt nicht für Waren, die von der von den Inuits (Eskimos) ausgeübten traditionellen Jagd herrühren. Als Nachweis (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7340") ist eine von den Behörden des Ursprungslandes ausgestellte Bestätigung vorzulegen. (2) Das Einfuhrverbot gilt nur für gewerbliche Einfuhren. Nichtgewerbliche Einfuhren, z. B. Einfuhren im Reiseverkehr zum persönlichen Gebrauch der Reisenden oder Geschenksendungen, sind daher vom Einfuhrverbot nicht umfasst (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7359").

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0035-IV/8/2007
Stammnummer
27090
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis 16.03.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF