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Findok · Richtlinien

VB-0350

2.4. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Einfuhr

geltende FassungRichtlinie2021-0.837.526gilt ab 14.06.2011

Inhaltsverzeichnis der VB-0350

Wortlaut laut Findok

2.4. Bewilligungen zum AnschreibeverfahrenZolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Einfuhr Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0350: Pflanzenschutzmittel" (VuB-Code "0350") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten | Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | 7400 | Bestätigung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit - Pflanzenschutzmittel | siehe Abschnitt 2.2. | 7419 | Ausnahme - Ware von VuB 0350 (Pflanzenschutzmittel) nicht erfasst | Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 2.3.oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex- Positionen) siehe Abschnitt 1.1.  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.837.526
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0038-IV/8/2007
Stammnummer
27072
Enthalten in Fassung
2, 3, 4 (geltend: 4)
Gültig
14.06.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF