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Findok · Richtlinien

VB-0302

2.5. Einfuhrkontrolle von Pflanzgut

überholte Fassung (bis 18.08.2009)RichtlinieBMF-010311/0029-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0302

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 18.08.2009.

Wortlaut laut Findok

2.5. Einfuhrkontrolle von Pflanzgut 2.5.1. Einfuhrkontrolle Bei der Einfuhr von Pflanzgut (Abschnitt 1.2.3.) ist neben der Einfuhrbewilligung (Abschnitt 2.2.) noch eine besondere Einfuhrkontrolle durch den forsttechnischen Dienst der Bezirksverwaltungsbehörde (Kontrollorgan) notwendig. Die Durchführung der Einfuhrkontrolle ist im Feld 44 der Zollanmeldung durch den Informationscode 70700 (Kontrolle für forstliches Vermehrungsgut (Pflanzgut) durch den forsttechnischen Dienst erforderlich) zu beantragen. Das Kontrollorgan hat die Kontrolle der Übereinstimmung des Pflanzgutes mit festgelegten Erfordernissen vorzunehmen. 2.5.2. Freigabeschein (1) Das Kontrollorgan, das bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr - über Veranlassung des Anmelders - anwesend zu sein hat, stellt bei einwandfreiem Ergebnis der Untersuchung einen Freigabeschein (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7221") aus. (2) Sofern Beanstandungen erhoben werden, hat das Kontrollorgan das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald unverzüglich zu verständigen, das über die Zulässigkeit der Einfuhr durch Bescheid zu entscheiden hat. (3) Der Freigabeschein (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7221") bzw. der Bescheid des Bundesamtes und Forschungszentrums für Wald (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7220") über die Zulässigkeit der Einfuhr bildet bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine erforderliche Unterlagen zur Anmeldung gemäß Art. 62 Abs. 2 ZK.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0029-IV/8/2007
Stammnummer
27058
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis 18.08.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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