Findok · Richtlinien
VB-0302
2.3. Probenziehung bei Saatgut
überholte Fassung (bis 18.08.2009)RichtlinieBMF-010311/0029-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0302
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 18.08.2009.
Wortlaut laut Findok
2.3. Probenziehung bei Saatgut
(1) Bei der Einfuhr von Saatgut (Abschnitt 1.2.1.) hat die Zollstelle neben der Kontrolle der Einfuhrbewilligung (Abschnitt 2.2.) eine Probe zu entnehmen, wobei die Nämlichkeit der Probe zollamtlich zu sichern ist. Die Durchführung der Einfuhrkontrolle ist im Feld 44 der Zollanmeldung durch den Informationscode 70750 (Probenziehung für forstliches Vermehrungsgut (Saatgut) erforderlich) zu beantragen. Die Probeziehung samt Nämlichkeitssicherung ist in der Anmeldung festzuhalten. Das Mindestgewicht der Probe hat zu betragen:
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1.
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Hänge-Birke und Moorbirke
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1 g
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2.
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für Schwarzerle, Weißerle und Sitkafichte
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2 g
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3.
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Europäische Lärche, Japanische Lärche, Fichte, Schwarzkiefer, Weißkiefer und Douglasie
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10 g
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4.
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für Winterlinde und Scheinakazie
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20 g
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5.
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für Weißtanne, Gemeine Esche, Quirlesche und Weißbuche
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25 g
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6.
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für Bergahorn, Spitzahorn und Sommerlinde
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50 g
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7.
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für Rotbuche, Zirbe und Wildkirsche
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100 g
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8.
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für Traubeneiche, Stieleiche, Roteiche, Zerreiche und Edelkastanie
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500 g
(2) Der zollamtlich gesicherten Probe ist eine genaue Beschreibung der Sendung, aus der die Probe gezogen wurde, anzuschließen. Daraus müssen insbesondere
a)der Versender,
b)der Empfänger,
c)die tatsächlich eingeführte Menge,
d)die Art des Saatgutes unter Anführung der forstlichen Baumart gemäß Abschnitt 1.1.,
e)die Warenbeschreibung laut Begleitpapieren oder Etiketten sowie
f)die Daten der Einfuhrbewilligung
hervorgehen.
(3) Die Probe ist durch die Zollstelle an das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald, Institut für Waldbau, Hauptstraße 7, 1140 Wien, einzusenden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0029-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27058
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 18.08.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF