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Findok · Richtlinien

VB-0210

0.2. Warenverkehr innerhalb der Union

überholte Fassung (bis 02.03.2018)RichtlinieBMF-010311/0052-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 02.03.2018.

Wortlaut laut Findok

0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Im innergemeinschaftlichen VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union mit Wein, Traubensaft und Traubenmost bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen. Auf die einschlägigen Verbrauchsteuervorschriften wird hingewiesen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0052-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0019-IV/8/2007
Stammnummer
26995
Enthalten in Fassung
14 (geltend: 18)
Gültig
01.05.2016 bis 02.03.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF