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Findok · Richtlinien

GK-0420

2.1. Begriffsbestimmungen

geltende FassungRichtlinieBMF-010304/0010-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der GK-0420

Wortlaut laut Findok

2.1. Begriffsbestimmungen Siehe Abschnitt 1.1. Hinweis: Im Gegensatz zum EU-Regime fallen die dort als "Sonderformen des Linienverkehrs" genannten Verkehre hier unter das österreichische Gelegenheitsverkehrsgesetz.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010304/0010-IV/8/2007
Stammnummer
26855
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
01.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF