Findok · Richtlinien
GK-0410
1.5. Fahrtenblatt
geltende FassungRichtlinieBMF-010304/0008-IV/8/2009gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der GK-0410
Wortlaut laut Findok
1.5. Fahrtenblatt
Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr, der von im Nicht-EU/EWR-Raum niedergelassenen Unternehmern durchgeführt wird, sind folgende Fahrtenblätter zu verwenden, die jeweils in Heften zu 25 abtrennbaren Exemplaren in doppelter Ausfertigung zusammengefasst sind:
1.Fahrtenblätter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 - diese haben dem Muster in der Arbeitsrichtlinie GK-0420 Anlage 4 zu entsprechen - oder
2.Fahrtenblätter gemäß dem ASOR-Übereinkommen - diese haben dem Muster in Anlage 2 zu entsprechen - oder
3.Fahrtenblätter gemäß dem Interbus-Übereinkommen - diese haben dem Muster in Anlage 3 zu entsprechen.
Statt der Angabe der Namen der Fahrgäste in dem dafür vorgesehenen Feld kann dem Fahrtenblatt oder auch der Genehmigung eine Fahrgastliste haltbar angeschlossen werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010304/0008-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010304/0009-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26612
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 2)
- Gültig
- 01.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF