RIS AI

Findok · Richtlinien

GK-0410

1.5. Fahrtenblatt

geltende FassungRichtlinieBMF-010304/0008-IV/8/2009gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der GK-0410

Wortlaut laut Findok

1.5. Fahrtenblatt Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr, der von im Nicht-EU/EWR-Raum niedergelassenen Unternehmern durchgeführt wird, sind folgende Fahrtenblätter zu verwenden, die jeweils in Heften zu 25 abtrennbaren Exemplaren in doppelter Ausfertigung zusammengefasst sind: 1.Fahrtenblätter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 - diese haben dem Muster in der Arbeitsrichtlinie GK-0420 Anlage 4 zu entsprechen - oder 2.Fahrtenblätter gemäß dem ASOR-Übereinkommen - diese haben dem Muster in Anlage 2 zu entsprechen - oder 3.Fahrtenblätter gemäß dem Interbus-Übereinkommen - diese haben dem Muster in Anlage 3 zu entsprechen. Statt der Angabe der Namen der Fahrgäste in dem dafür vorgesehenen Feld kann dem Fahrtenblatt oder auch der Genehmigung eine Fahrgastliste haltbar angeschlossen werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010304/0008-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010304/0009-IV/8/2007
Stammnummer
26612
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 2)
Gültig
01.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF