Findok · Richtlinien
ZT-2500
10.33. Ermittlung der Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7226 (Zucker aus Peru)
überholte Fassung (bis 05.08.2013)RichtlinieBMF-010314/0392-IV/8/2013gilt ab 06.05.2013
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 06.05.2013 bis 05.08.2013.
Wortlaut laut Findok
10.33. Ermittlung der Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7226 (Zucker aus Peru)
Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 405/2013 wird ein Kontingent für Zucker aus Peru eröffnet, dessen Mengen in "Rohzuckeräquivalent" angegeben ist.
Das Rohzuckeräquivalent ist laut Verordnung (EU) Nr. 1234/2007, Seite 94, folgendermaßen zu berechnen:
(Polarisationsgrad x 2) -100
Zum Beispiel:
10 Tonnen Zucker mit einem Polarisationsgrad von 98 %:
98 x 2 = 196
196 - 100 = 96
96 % von 10 = 9,6
Kontingentmenge daher 9,6 Tonnen.
Wird dieses Kontingent beantragt, ist in der Zollanmeldung zwingend der Polarisationsgrad des Zuckers anzugeben. Ist diese Information bereits aus anderen Gründen (z.B. zur Berechnung des Zolles) erforderlich ist eine abermalige Angaben nicht erforderlich.
Wir der Polarisationsgrad nicht angegeben, ist der Antrag auf Anwendung des Kontingentzollsatzes wegen unvollständiger Angaben zurückzuweisen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0392-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 36, 37, 38, 39 (geltend: 66)
- Gültig
- 06.05.2013 bis 05.08.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF