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Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.3. Kontingentmenge bei Wiedereinfuhr aus passivem Veredelungsverkehr

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0069-IV/8/2016gilt ab 15.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.02.2007 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

10.3. Kontingentmenge bei Wiedereinfuhr aus passivem Veredelungsverkehr Wird eine Ware aus dem passiven Veredelungsverkehr in den zollrechtlich freien Verkehr verbracht und dabei die Anwendung eines Kontingentzollsatzes beantragt, so ist im Kontingentantrag der gesamte Zollwert laut Art. 29 bis 33 der Verordnung (EG) Nr. 2913/92 (ZK) bzw. das gesamte Gewicht der Ware laut vorstehendem Abschnitt 10.2. anzugeben. Keinesfalls darf der Wert oder das Gewicht durch Abzug der exportierten Vormaterialien reduziert werden. Erfolgt eine anteilsmäßige Zuteilung der Kontingentmenge (zwischen Null und 100% der beantragten Menge), bezieht sich dieser Prozentsatz auf den Wert bzw. das Gewicht der gesamten wiedereingeführten Ware. Dies gilt jedoch nicht für Einfuhren im Rahmen des Kontingentes mit der laufenden Nummer 09.2501. (siehe Abschnitt 10.4.)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0069-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63 (geltend: 66)
Gültig
15.02.2007 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF