RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.12.13. Kontingent für Thunfischfilets aus Kenia (Kontingent Nr. 09.1667)

überholte Fassung (bis 31.12.2015)RichtlinieBMF-010314/0291-IV/8/2015gilt ab 24.07.2015

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 24.07.2015 bis 31.12.2015.

Wortlaut laut Findok

10.12.13. EntfälltKontingent für Thunfischfilets aus Kenia (Kontingent Nr. 09.1667) Laut Artikel 15 des Durchführungsbeschlusses der Kommission Nr. 2013/243/EU müssen die unter diesesDurchführungsbeschlusses (EU) 2015/1204 der Kommission darf das Kontingent fallenden Waren aus gewürfelten Pfirsichen bzw.mit der laufenden Nummer 09.1667 ("Loins" genannte Thunfischfilets aus gewürfelten Birnen hergestellt sein. Das Kontingent ist daher nicht anwendbarKenia) nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ware größere als gewürfelte Stücke von Birnen bzw. Pfirsichen enthälteine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgelegt wird, welche in Feld 7 den Vermerk "Derogation - Commission Implementing Decision 2015/1204/EU" trägt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0291-IV/8/2015
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
59 (geltend: 66)
Gültig
24.07.2015 bis 31.12.2015
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF