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Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.7. Entfällt

überholte Fassung (bis 14.01.2010)RichtlinieBMF-010314/0850-IV/8/2009gilt ab 01.12.2008

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.12.2008 bis 14.01.2010.

Wortlaut laut Findok

10.7. Unterlagen für die Einfuhr von Thunfisch in Dosen aus Thailand, Philippinen oder Indonesien (Kontingente Nrn. 09.2005, 09.2006 und 09.2007)Entfällt Laut Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 975/2003 dürfen die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.2005, 09.2006 und 09.2007 (Thunfisch in Dosen aus Thailand, Philippinen oder Indonesien) nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Ursprungsnachweis vorgelegt wird, der den in Art. 47 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZK-DVO) festgelegten Voraussetzungen entspricht. Bescheinigungen Form A, entsprechend Titel IV (Ursprung), Kap. 2 (präferentieller Ursprung) ZK-DVO, sind dazu bestimmt, die Einhaltung der präferentiellen Ursprungsregeln im Rahmen des APS zu dokumentieren und können daher nicht als nicht-präferentielle Ursprungszeugnisse im Sinne von Art. 47 ZK-DVO angesehen werden. Es besteht im Gegensatz zu ähnlichen Bestimmungen für Textilien (Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1541/98) keine Rechtsgrundlage welche deren Anwendung zum Nachweis des nicht-präferentiellen Ursprungs von Thunfisch in Dosen erlaubt. Ursprungszeugnisse Form A können daher nicht für die Anwendung dieser Kontingente akzeptiert werden. Hinsichtlich von Thunfisch in Dosen aus den Philippinen ist ferner zu beachten, dass laut Mitteilung der philippinischen Behörden ausschließlich das "Department of Finance - Bureau of Customs" zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen zur Inanspruchnahme des gegenständlichen Kontingentes berechtigt ist. Von anderen Stellen ausgestellte Ursprungszeugnisse dürfen daher für die Anwendung des Kontingentes nicht herangezogen werden. Die Echtheitszeugnisse sind per Fax an die Kontingentstelle zu übermitteln.

Normen und Schlagworte

Thunfischkonserven

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0850-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
15, 16, 17 (geltend: 66)
Gültig
01.12.2008 bis 14.01.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF