Findok · Richtlinien
ZT-2510
9. "Kritische” Zollkontingente
überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.02.2007
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 30.04.2016.
Wortlaut laut Findok
9. "Kritische" Zollkontingente
Von jedem Zollkontingent wird der kritische Zustand im Sinne von Artikel 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 bei jeder Zuteilung neu überprüft. Sobald 90% der Ausgangsmenge erreicht sind, wird der kritische Zustand automatisch geändert. Diese Änderungen werden den Mitgliedstaaten als Teil des Ergebnisses jeder Zuteilung mitgeteilt.
Der bestehende kritische Zustand aller Zollkontingente kann unter der in Abschnitt 5.2 genannten Webseite abgefragt werden
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0443-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.02.2007 bis 30.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF