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Findok · Richtlinien

ZT-2510

9. "Kritische” Zollkontingente

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 01.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

9. "Kritische" Zollkontingente Von jedem Zollkontingent wird der kritische Zustand im Sinne von Artikel 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 bei jeder Zuteilung neu überprüft. Sobald 90% der Ausgangsmenge erreicht sind, wird der kritische Zustand automatisch geändert. Diese Änderungen werden den Mitgliedstaaten als Teil des Ergebnisses jeder Zuteilung mitgeteilt. Der bestehende kritische Zustand aller Zollkontingente kann unter der in Abschnitt 5.2 genannten Webseite abgefragt werden

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0443-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 8)
Gültig
01.02.2007 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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