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Findok · Richtlinien

AL-1000

1.2. Kleinbeträge

überholte Fassung (bis 27.04.2011)RichtlinieBMF-010220/0236-IV/8/2009gilt ab 01.02.2007

Inhaltsverzeichnis der AL-1000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 27.04.2011.

Wortlaut laut Findok

1.2. Kleinbeträge (1) Bei Selbstbemessungsabgaben (wie dem Altlastenbeitrag) bestehen keine Kleinbetragsregelungen. Auf Grund von Beitragsanmeldungen eingezahlte Abgabenbeträge sind daher unabhängig von der Höhe des angemeldeten bzw. eingezahlten Betrages in jedem Fall zu verbuchen. (2) Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 242 BAO ist eine Gutschrift bzw. Erstattung des Altlastenbeitrages unbeschränkt vorzunehmen. (3) Gemäß § 206 lit. c BAO wird angeordnet, dass von der Festsetzung von Altlastenbeiträgen unter 20 € Abstand zu nehmen ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010220/0236-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010220/0024-IV/8/2007
Stammnummer
26108
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 12)
Gültig
01.02.2007 bis 27.04.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF