Findok · Richtlinien
AL-1000
1.2. Kleinbeträge
überholte Fassung (bis 27.04.2011)RichtlinieBMF-010220/0236-IV/8/2009gilt ab 01.02.2007
Inhaltsverzeichnis der AL-1000
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2007 bis 27.04.2011.
Wortlaut laut Findok
1.2. Kleinbeträge
(1) Bei Selbstbemessungsabgaben (wie dem Altlastenbeitrag) bestehen keine Kleinbetragsregelungen. Auf Grund von Beitragsanmeldungen eingezahlte Abgabenbeträge sind daher unabhängig von der Höhe des angemeldeten bzw. eingezahlten Betrages in jedem Fall zu verbuchen.
(2) Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 242 BAO ist eine Gutschrift bzw. Erstattung des Altlastenbeitrages unbeschränkt vorzunehmen.
(3) Gemäß § 206 lit. c BAO wird angeordnet, dass von der Festsetzung von Altlastenbeiträgen unter 20 € Abstand zu nehmen ist.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010220/0236-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010220/0024-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26108
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4 (geltend: 12)
- Gültig
- 01.02.2007 bis 27.04.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF