Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1774
Rentenzahlungen aus einer schweizerischen Pensionsversicherung
geltende FassungEAS-AuskunftE 21/12-IV/4/00vom 05.12.2000
Wortlaut laut Findok
Bezieht ein zugezogener ehemaliger Dienstnehmer eines
schweizerischen Konzerns von einer schweizerischen Konzerngesellschaft - die
funktional einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist - eine
Pension, dann fallen solche Einkünfte gemäß
§ 25 Abs. 1 Z.
2 lit. b EStG unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die
Anwendung der für Gegenleistungsrenten nach § 29 EStG
maßgebenden Besteuerungsgrundsätze kommen in einem solchen Fall nicht
zur Anwendung; vielmehr sind die schweizerischen Pensionskassen-Pensionen -
soferne keine gesetzliche Beitragsverpflichtung hiefür bestanden hat -
gemäß
§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG nur mit 25% zu
erfassen.
Auf der Ebene des österreichisch-schweizerischen
Doppelbesteuerungsabkommens ist nach Auffassung des BM für Finanzen eine
Pension, die von einer zum Arbeitgeber-Konzernverbund gehörenden
Pensionskasse ausgezahlt wird, dem Begriff der "Ruhegehälter für
frühere unselbständige Arbeit" im Sinn von Artikel 18 DBA-Schweiz
zuzuordnen; und zwar auch dann, wenn diese Pension zu 60% aus Beitragsleistungen
des nunmehrigen Pensionsbeziehers und zu 40% aus Veranlagungserträgen und
anderen Finanzierungskomponenten stammt. Die Pension ist folglich in der Schweiz
von der Besteuerung freizustellen.
05. Dezember
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 18 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 21/12-IV/4/00
- Stammnummer
- 24591
- Gültig
- 05.12.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF