Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1772
Tschechische Gewinnausschüttungen an eine österreichische Personengesellschaft mit deutschem Beteiligtem
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/62-IV/4/00vom 30.10.2000
Wortlaut laut Findok
Hält eine österreichische
Personengesellschaft, der ein in Deutschland ansässiger und in
Österreich nur beschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter
angehört, eine Beteiligung an einer tschechischen GmbH, dann ist auf die
aus Tschechien bezogene Gewinnausschüttung insoweit das
österreichisch-tschechische Doppelbesteuerungsabkommen unanwendbar, als
diese Gewinnausschüttung aliquot dem deutschen Gesellschafter zuzurechnen
ist. Insoweit kann daher keine Anrechnung der tschechischen Dividendensteuer
auf die Einkommensteuer des deutschen Gesellschafters erfolgen.
In Fällen dieser Art ist allerdings das BM für
Finanzen bereit, soweit dies zur Vermeidung einer hiedurch eintretenden
Doppelbesteuerung erforderlich ist, über entsprechenden Antrag des
betroffenen Steuerpflichtigen eine Anrechnung der tschechischen Steuer
gemäß
§ 48 BAO anzuordnen.
30. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/62-IV/4/00
- Stammnummer
- 2420
- Gültig
- 30.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF