Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0764-L/06
Übergabsvertrag auf den Todesfall; Entstehen der Steuerschuld
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0764-L/06vom 10.08.2006
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 3. Dezember 2004
gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom
8. November 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden:
Der Berufung
wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige
Verfahren RV/0712-L/05 sowie auf das Erkenntnis des VwGH vom
29. Juni 2006, 2006/16/0009, verwiesen. In diesem Erkenntnis
hat der Gerichtshof ausgeführt: Im Fall eines "Übergabsvertrages und
Übergabsvertrages auf den Todesfall" liegt ein einheitliches
Rechtsgeschäft vor, bei welchem die Hälfte der Liegenschaft sofort
übergeben wird und die andere Hälfte erst mit dem Ableben des
Übergebers. Der Erwerbsvorgang wird bereits durch das
Verpflichtungsgeschäft verwirklicht und unterliegt zur Gänze der
(Grunderwerb)Steuer. Eine Schenkung auf den Todesfall ist nicht gegeben; die
Vorschreibung von Erbschaftssteuer nach dem Ableben des Übergebers ist
daher rechtswidrig.
Linz, am 10.
August 2006
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
- § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987, Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309/1987
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0764-L/06
- Stammnummer
- 23635
- Gültig
- 10.08.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF