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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0764-L/06

Übergabsvertrag auf den Todesfall; Entstehen der Steuerschuld

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0764-L/06vom 10.08.2006
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 3. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 8. November 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren RV/0712-L/05 sowie auf das Erkenntnis des VwGH vom 29. Juni 2006, 2006/16/0009, verwiesen. In diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof ausgeführt: Im Fall eines "Übergabsvertrages und Übergabsvertrages auf den Todesfall" liegt ein einheitliches Rechtsgeschäft vor, bei welchem die Hälfte der Liegenschaft sofort übergeben wird und die andere Hälfte erst mit dem Ableben des Übergebers. Der Erwerbsvorgang wird bereits durch das Verpflichtungsgeschäft verwirklicht und unterliegt zur Gänze der (Grunderwerb)Steuer. Eine Schenkung auf den Todesfall ist nicht gegeben; die Vorschreibung von Erbschaftssteuer nach dem Ableben des Übergebers ist daher rechtswidrig. Linz, am 10. August 2006

Normen und Schlagworte

Übergabsvertrag auf den TodesfallEntstehen der Steuerschuld

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0764-L/06
Stammnummer
23635
Gültig
10.08.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF