Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2749
Ersatzteillager für Wartungsarbeiten
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0352-IV/4/2006vom 26.06.2006
Wortlaut laut Findok
Gemäß Artikel 5 Abs. 4
DBA-Deutschland begründen Einrichtungen, die ausschließlich der
Lagerung oder Auslieferung von Gütern des Unternehmens dienen, keine
Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen
Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in
Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen
vorrätig gehalten werden, führt daher nicht zum Entstehen einer
Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA. (v. 06).
Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 5 Abs. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0352-IV/4/2006
- Stammnummer
- 23178
- Gültig
- 26.06.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF