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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2749

Ersatzteillager für Wartungsarbeiten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0352-IV/4/2006vom 26.06.2006

Wortlaut laut Findok

Gemäß Artikel 5 Abs. 4 DBA-Deutschland begründen Einrichtungen, die ausschließlich der Lagerung oder Auslieferung von Gütern des Unternehmens dienen, keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig gehalten werden, führt daher nicht zum Entstehen einer Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA. (v. 06). Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006

Normen und Schlagworte

ErsatzteillagerLagerräumlichkeitenWartungsarbeiten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0352-IV/4/2006
Stammnummer
23178
Gültig
26.06.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF