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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 1231

31.6 Lohnzettel bei ganzjährigem Karenzurlaub

überholte Fassung (bis 10.12.2015)RichtlinieBMF-010222/0084-VI/7/2014gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 10.12.2015.

Wortlaut laut Findok

31.6 Lohnzettel bei ganzjährigem Karenzurlaub Rz 1231: Bei ganzjährigem Karenzurlaub liegt während des gesamten Jahres kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass eine pauschalierte Abgeltung eines derartigen Aufwandes im Wege des Pendlerpauschales nicht in Betracht kommt. Eine Lohnzettelausstellung nur auf Grund des Pendlerpauschales hat daher zu unterbleiben.

Normen und Schlagworte

ganzjähriger Karenzurlaub

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0084-VI/7/2014
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis 10.12.2015
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF