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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 1286

37.8 Berechnung bei gesetzlich unterhaltsberechtigten Kindern

überholte Fassung (bis 10.12.2015)RichtlinieBMF-010222/0084-VI/7/2014gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 10.12.2015.

Wortlaut laut Findok

37.8 Berechnung bei gesetzlich unterhaltsberechtigten Kindern Der erhöhte Hauptmietzins (ohne USt) pro m² und Monat ist um 0,33 Euro zu kürzen und der Differenzbetrag um 10% USt zu erhöhen. Liegt der so errechnete Betrag über 2,62 Euro, ist bei Berechnung der Beihilfe von 2,62 Euro auszugehen; liegt der Betrag darunter, dann vom niedrigeren Betrag. Rz 1286: Beispiel 1: Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind, sonst keine Mitbenutzer der Wohnung. Erhöhter Hauptmietzins netto 2,91 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 60 m². Wirtschaftliches Einkommen unter 7.300 Euro. | 2,91 Euro | | - 0,33 Euro | | ________ | | 2,58 Euro | + 10% = 2,84 Euro, höchstens 2,62 Euro Daher: 2,62 Euro × 40 = 104,80 Euro. Beispiel 2: Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind, sonst keine Mitbenutzer der Wohnung. Erhöhter Hauptmietzins netto 2,62 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 30 m². Wirtschaftliches Einkommen unter 7.300 Euro. | 2,62 Euro | | - 0,33 Euro | | ________ | | 2,29 Euro | + 10% = 2,52 Euro × 30 = 75,60 Euro Beispiel 3: Hauptmieter sind zwei gesetzlich unterhaltsberechtigte Kinder, sonst keine Mitbenutzer. Erhöhter Hauptmietzins netto 3,27 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 90 m². Wirtschaftliches Einkommen der beiden Hauptmieter zusammen unter 7.300 Euro. 2,62 Euro× 80 (2 × 40) = 209,60 Euro. Beispiel 4: a) Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind. Erhöhter Hauptmietzins netto 2,62 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 40 m², davon sind 20 m² fremden Personen zur Nutzung überlassen, daher sind bloß 20 m² begünstigt. 2,29 Euro (siehe Beispiel 2) × 20 = 45,80 Euro. b) Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind. Erhöhter Hauptmietzins netto 3,63 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 100 m², davon 50 m² fremden Personen überlassen: Auszugehen daher von 50 m², davon höchstens 40 m². 2,62 Euro × 40 = 104,80 Euro Beispiel 5: Zwei Hauptmieter: Der eine ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind, der andere sein nicht gesetzlich unterhaltsberechtigter Lebensgefährte. Erhöhter Hauptmietzins netto 8,72 Euro pro m² und Monat. Wohnnutzfläche 90 m². Wirtschaftliches Einkommen der beiden Hauptmieter zusammen 9.956 Euro. Gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind | höchstens 2,62 Euro × 40 | 104,80 Euro Lebensgefährte | 8,72 Euro | | + 461,50 Euro | - 0,33 Euro | | | ________ | | | 8,39 Euro | + 10% = 9,23 Euro × 50 | | | ___________ | | 566,30 Euro | 9.956 Euro | Wirtschaftliches Einkommen | | -7.300 Euro | Hauptmieter | | -1.825 Euro | Mitbewohner | | ___________ | | 831 Euro | davon 1/12 | -69,25 Euro | Beihilfe | 497,05 Euro Beispiel 6: Hauptmieter ist ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes Kind. Der gesetzlich unterhaltsverpflichtete Vater lebt mit oder ohne Hauptmieterstellung in der Wohnung (§ 107 Abs. 7 EStG 1988). Unabhängig davon, wer den Antrag stellt, ist bei Berechnung der Beihilfe die Beschränkung des § 107 Abs. 4 EStG 1988 dritter Satz nicht anzuwenden.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0084-VI/7/2014
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis 10.12.2015
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF