Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 7836–7837
29.9 Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Auslandsdividenden
überholte Fassung (bis 04.06.2013)RichtlinieBMF-010203/0580-VI/6/2011gilt ab 22.03.2005
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 04.06.2013.
Wortlaut laut Findok
29.9 Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Auslandsdividenden
29.9.1 Allgemeines
Rz 7836:
Bei im Inland ausbezahlten ausländischen Dividenden und vergleichbaren Kapitalerträgen (Rz 7723g) kann die im Ausland tatsächlich entrichtete Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Im Falle einer Anrechnung hat diese von der auszahlenden Stelle, die zum Abzug verpflichtet ist (Rz 7755a), vorgenommen zu werden. Für Zwecke dieser Anrechnung findet eine Überprüfung der Ansässigkeit gemäß Doppelbesteuerungsabkommen durch die auszahlende Stelle nicht statt.
Rz 7837:
Der Anrechnungsbetrag ist einerseits begrenzt durch die tatsächlich entrichtete Quellensteuer, andererseits durch einen Anrechnungshöchstsatz von 15% des Kapitalertrages. Diese Anrechnung der tatsächlich entrichteten ausländischen Quellensteuer von bis zu 15% der Kapitalerträge gilt gemäß § 1 Abs. 2 Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II Nr. 393/2003, auch für Kapitalerträge aus Quellenstaaten, mit denen kein DBA besteht.
Randzahlen 7838 bis 7900: derzeit frei
Normen und Schlagworte
- Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II Nr. 393/2003
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010203/0580-VI/6/2011
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 (geltend: 24)
- Gültig
- 22.03.2005 bis 04.06.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF