Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 7815
29.7.5 Reichweite der Abgeltungswirkung bei Dividenden und dividendenähnlichen Kapitalerträgen
überholte Fassung (bis 04.06.2013)RichtlinieBMF-010203/0580-VI/6/2011gilt ab 22.03.2005
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 04.06.2013.
Wortlaut laut Findok
29.7.5 Reichweite der Abgeltungswirkung bei Dividenden und dividendenähnlichen Kapitalerträgen
Rz 7815:
Die Endbesteuerung von Kapitalanlagen (Aktien, GmbH-Anteilen, Genossenschaftsanteilen, Genussrechten, Partizipationskapital, Stiftungszuwendungen) bezieht sich auf die Einkommensteuer, nicht hingegen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erwerbe von Todes wegen. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und 2 des Endbesteuerungsgesetzes idF des Steuerreformgesetzes 1993 in Zusammenhang mit dem Umstand, dass der Verweis des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 statisch zu verstehen ist (zielt daher auf die Fassung des § 97 Abs. 1 und 2 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 12/1993 ab.
Erwerbe von Todes wegen von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile) sind von der Erbschaftssteuer befreit, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der Erblasser im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld unter 1% am gesamten Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist (§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 in der Fassung des Kapitalmarktoffensivegesetzes BGBl. I Nr. 2/2001). Soweit § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 nicht zur Anwendung kommt, sind die oben genannten Kapitalanlagen nicht von der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erwerbe von Todes wegen befreit.
Normen und Schlagworte
- § 97 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 97 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010203/0580-VI/6/2011
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 (geltend: 24)
- Gültig
- 22.03.2005 bis 04.06.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF