RIS AI

Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RS/7100030/2022

Säumnisbeschwerde

geltende FassungSäumnisbeschwerde - Einzel - BeschlussRS/7100030/2022vom 02.06.2022
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch UnionTAX & LAW, Donau-City-Straße 7/DC Tower/30th Floor, 1220 Wien, betreffend Säumnisbeschwerde vom 8.4.2022 betreffend Einkommensteuer 2020 (Arbeitnehmerveranlagung) gegen die Amtspartei FA Österreich beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird gem. § 284 Abs 2 BAO eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Der Beschwerdeführer (Bf) hat Säumnisbeschwerde erhoben, weil der ESt-Bescheid 2020 nicht erlassen worden sei. Mit Bescheid des ***FA*** vom 20.5.2022 wurde der begehrte Einkommensteuerbescheid 2020 erlassen. Daher ist das Verfahren einzustellen (§ 284 Abs 2 BAO). Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Einstellung des Verfahrens ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine Revision nicht zuzulassen war. Klagenfurt am Wörthersee, am 2. Juni 2022

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Säumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss
Geschäftszahl
RS/7100030/2022
ECLI
ECLI:AT:BFG:2022:RS.7100030.2022
Stammnummer
137040
Gültig
02.06.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF