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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/4100440/2017

Keine Vorsteuerberichtigung bei Übergang von der Pauschalierung gemäß § 22 UStG 1994 zur Regelbesteuerung

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/4100440/2017vom 20.11.2017
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch die Dr. Pickerle Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Bahnhofstraße 8, 9500 Villach, über die Beschwerde vom 18.04.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Spittal Villach vom 11.03.2011 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 bis 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Wie dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes VwGH vom 17. Oktober 2017, Zl. Ra 2016/15/0029, zu entnehmen ist, erweist sich das Beschwerdebegehren nicht als begründet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall gründet sich die Entscheidung auf das in der vorliegenden Sache ergangene, oben angeführte Erkenntnis der Verwaltungsgerichtshofes, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung mehr vorliegt. Die Revision war daher nicht zuzulassen . Klagenfurt am Wörthersee, am 20. November 2017

Normen und Schlagworte

Pauschalierung gemäß § 22 UStG 1994Übergang zur Regelbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/4100440/2017
ECLI
ECLI:AT:BFG:2017:RV.4100440.2017
Stammnummer
118554
Gültig
20.11.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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