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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RS/7100100/2014

Einstellung eines Säumnisbeschwerdeverfahrens, wenn die belangte Behörde den Bescheid rechtswirksam erlassen hat

geltende FassungSäumnisbeschwerde - Einzel - BeschlussRS/7100100/2014vom 07.08.2014
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Wortlaut laut Findok

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der EK wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des FA Hollabrunn Korneuburg Tulln als belangte Behörde, betreffend bescheidmäßige Erledigung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens Umsatzsteuer 2006 und 2007 sowie Umsatzsteuerfestsetzung Jänner bis März 2008 vom 25. Jänner 2012, beschlossen: I. Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) wird nicht zugelassen. Entscheidungsgründe In der Sache selbst: Mit Bericht vom 1. August 2014 teilt die belangte Behörde mit, dass sie den als säumig bezeichneten Bescheid erlassen hat und legt eine Ablichtung des Zurückweisungsbescheides vom 24. Juli 2014 samt Zustellnachweis vor. Der Bescheid wurde am 30. Juli 2014 von der Beschwerdeführerin persönlich übernommen und ihr daher an diesem Tag iSd § 97 BAO bekanntgegeben. Durch die Bekanntgabe ist der Bescheid rechtswirksam geworden und die materielle Rechtskraft eingetreten. Im selben Zeitpunkt ist der Entscheidungspflicht iSd § 284 Abs 1 BAO entsprochen worden. Damit ist die zu Grunde liegenden Säumnisbeschwerde rechtsgrundlos geworden. Zulässigkeit einer Revision Zur Entscheidungsfindung war keine Rechtsfrage iSd Art 133 Abs. 4 BAO zu lösen, sondern es wurde vielmehr dem Parteiwillen entsprochen. Es war daher spruchgemäß (Punkte I und II) zu entscheiden. Wien, am 7. August 2014

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Säumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss
Geschäftszahl
RS/7100100/2014
ECLI
ECLI:AT:BFG:2014:RS.7100100.2014
Stammnummer
101391
Gültig
07.08.2014 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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